Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der CHALUPA EINRICHTUNGSGESELLSCHAFT M.B.H.
1. Geltung:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Rechtsgeschäfte zwischen unserem Unternehmen und dem Kunden. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Kunde die Geltung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt.
2. Vertragsabschluss:
Sämtliche Angebote unseres Unternehmens sind freibleibend. Vertragsgegenstand sind nur die in der Auftragsbestätigung genannten Leistungen unseres Unternehmens. Lieferungsaufträge betrachten wir als unwiderrufliche Kaufangebote. Mündliche Absprachen mit unserem Unternehmen sind erst gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Stornierungen und Änderungen von Bestellungen können nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen. Eine Stornierung oder Änderung von Sonderanfertigungen ist nicht möglich.
3. Preise:
Alle von uns genannten Preise sind Netto-Preise und enthalten keine Steuern und sonstige Abgaben. Den angeführten Preisen liegt die am Tag des Angebots gültige Preisliste zu Grunde. Montagen werden nur auf Bestellung und gegen Vergütung der anfallenden Kosten durchgeführt, sofern sie nicht ausdrücklich in den Produktpreisen inkludiert sind.
4. Verpackung,Transport:
Wir verpacken die Ware nach unserem Ermessen. Die von unserem Unternehmen verwendeten Transportverpackungen sind wiederverwertbare Kartonagen und Kunststoffsäcke, die wir ausnahmslos zurücknehmen. Bei sonstigem Verpackungsmaterial sind wir von der Entsorgung entpflichtet.
5. Lieferung, Gefahrenübergang:
Der Versand erfolgt frei Haus, außer es wird vertraglich eine Lieferung ab Werk vereinbart. Beschädigungen während des Transportes berechtigen nicht zur Annahmeverweigerung der Lieferung. Unser Unternehmen ist zu Teillieferungen berechtigt. Liefertermine und -fristen sind annähernd und gelten ab Übermittlung der Auftragsbestätigung. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen bis zu drei Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer mindestens vierwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Obliegt dem Kunden die Erfüllung und Herstellung bestimmter technischer und kaufmännischer Voraussetzungen, so beginnt die Lieferfrist und die Pflicht zur Leistungsausführung erst mit Erfüllung dieser Verpflichtungen (dies betrifft insbesondere den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden bereitzustellender Materialien und Informationen). Bei nachträglichen Änderungen und Ergänzungen verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Dem Kunden stehen aus solchen Verzögerungen keine Ansprüche zu. Für Verzug oder Unmöglichkeit der Leistung infolge höherer Gewalt oder aus anderen Gründen, die nicht in der Sphäre unseres Unternehmens liegen, haften wir nicht. Sollte aus solchen Gründen die Leistung verhindert werden, ist unser Unternehmen berechtigt, die noch offenen Lieferzusagen zu stornieren. Das gilt auch, wenn die Lieferverhinderung auf Verzug oder Nichtleistung eines Vorlieferanten zurückgeht. Unser Unternehmen ist berechtigt, die Lieferfristen und Termine aus oben genannten Gründen angemessen zu verlängern bzw. zu verschieben. Dem Kunden stehen aus solchen Verzögerungen keine Ansprüche zu. Der Kunde ist jedoch berechtigt, in diesen Fällen unter Setzung einer mindestens vierwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Lieferung ist fristgerecht, wenn sie zum Ende der vereinbarten Lieferfrist von unserem Werk oder Auslieferungslager versendet wird bzw. wenn sie zur Abholung bereitsteht.
6. Warn- und Prüfpflicht:
Unterlagen, die vom Kunden beizustellen sind, hat dieser unserem Unternehmen so rechtzeitig zu übergeben, dass wir die Unterlagen noch vor Beginn der Ausführung prüfen und die notwendigen Vorbereitungen treffen können. Unser Unternehmen teilt dem Kunden die uns aufgrund unserer Fachkenntnis bei sorgfältiger Prüfung der Ausführungsunterlagen erkennbaren Mängel und Bedenken gegen die in Aussicht genommene Ausführung mit. Gibt der Kunde aufgrund dieser Mitteilung nicht innerhalb von 14 Tagen keine ausreichenden Hinweise oder Vorschläge zur Behebung oder Verbesserung der Ausführung, so haftet er für die Folgen dieser Unterlassung selbst.
7. Zahlung:
Die aktuellen Zahlungskonditionen sind auf der jeweiligen Rechnung vermerkt. Skontoabzüge bedürfen der gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges – auch mit Teilzahlungen – treten allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Die Zahlungen des Kunden werden auf die jeweils älteste Forderung angerechnet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren, oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verrechnen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Zahlungsverzuges, die unserem Unternehmen entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Bei einzeln abgerechneten Teillieferungen ist unser Unternehmen bei Zahlungsverzug des Käufers berechtigt, die noch zu liefernden Waren einzubehalten, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Bei Zahlungsverzug werden mit Verzugseintritt auch alle anderen noch offenen Forderungen zur Zahlung fällig. Das gleiche gilt auch im Falle von Zahlungseinstellungen durch den Käufer bei Eröffnung eines Ausgleichs, eines Konkursverfahrens oder bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Die Berufung auf Mängel entbindet den Kunden nicht von seiner Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung des Kunden mit seinen Forderungen gegen die Forderung unseres Unternehmens ist ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind von unserem Unternehmen schriftlich anerkannte oder vom Gericht rechtskräftig festgestellte Forderungen. Die Auftragserteilung durch den Kunden wird als Bestätigung der Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Kunden angesehen. Ergeben sich zu einem späteren Zeitpunkt Bedenken, die gegen die Zahlungsfähigkeit und Kreditwürdigkeit des Kunden sprechen, kann unser Unternehmen nach unserer Wahl die Erfüllung des Vertrages von einer Vorauszahlung oder von ausreichenden Sicherheitsleistungen abhängig machen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall ist unser Unternehmen von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden.
8. Rücktritt:
Bei Annahmeverzug oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden oder Nichterfüllung von Zahlungsvereinbarungen, sind wir zum Rücktritt unter Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist vom Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes haben wir das Recht den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen, sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür dem Kunden eine Lagergebühr in Rechnung gestellt wird, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Unternehmen einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder unter Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
9. Eigentumsvorbehalt:
Alle Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum unseres Unternehmens. Im Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltswaren tritt der Kunde seine Forderungen aus dem betreffenden Kaufvertrag bis zur Höhe der unserem Unternehmen aushaftenden Forderungen aus dieser Lieferung schon jetzt an unser Unternehmen ab. Zu diesem Zweck ist der Kunde verpflichtet, unserem Unternehmen seinen Abnehmer bekannt zu geben. Zahlungen, die der Kunde von seinem Abnehmer erhält, sind unverzüglich an unser Unternehmen weiterzuleiten. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden be- oder verarbeitet, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die daraus neu entstandene Sache. Unser Unternehmen erwirbt Miteigentum an der neu entstandenen Sache. Der Kunde ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren Dritten zu verpfänden oder ins Sicherungseigentum zu übergeben oder über diese Waren in anderer Weise zu Gunsten Dritter zu verfügen. Der Kunde verpflichtet sich, unser Unternehmen auf schnellstem Weg von Zugriffen dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zu verständigen. Der Kunde hat bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme durch Dritte auf das Eigentum unseres Unternehmens an der Ware hinzuweisen. Bei Zahlungsverzug, mangelhafter Lagerung und ähnlichen Gründen ist unser Unternehmen berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zurückzuverlangen. Bei Herausgabe der Ware ist der Käufer zur spesen- und frachtfreien Rücksendung und zum Ersatz eines etwaigen Minderwertes verpflichtet.
10. Gewährleistung:
Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich und nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels durch Verbesserung oder Austausch zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Gewährleistungsansprüche müssen, wenn sie bewegliche Sachen betreffen, binnen eines Jahres ab Ablieferung der Ware gerichtlich geltend gemacht werden. Wird vom Kunden das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleistung oder Schadenersatz, nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war. Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Lieferung der Ware zu untersuchen und wenn sich ein offener Mangel zeigt, diesen bis spätestens 5 Werktagen nach Erhalt der Ware unserem Unternehmen - bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche - anzuzeigen. Verborgene Mängel sind unserem Unternehmen unverzüglich, spätestens binnen 5 Werktagen – ebenfalls bei Ausschluss jeglicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche - anzuzeigen. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die von unserem Unternehmen ausdrücklich als solche bestätigt wurden. Für Mängel aufgrund gewünschter Abweichungen von der Serienausführung eines Produktes übernehmen wir keine Gewährleistung. Eine Be- oder Verarbeitung der Ware ebenso wie unsachgemäße Montage durch den Kunden oder durch Dritte führt zum Ausschluss sämtlicher Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Kommt es im Verhältnis des Kunden zu seinen Abnehmern zu einem Gewährleistungsfall, ist ein Rückgriff auf unser Unternehmen gemäß § 933 b ABGB ausgeschlossen. Unsere Verpflichtung zur Gewährleistung erlischt in jedem Fall mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
11. Garantie:
Für die Ausführung, Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit unserer Produkte gewährt die Chalupa Einrichtungsgesellschaft mbH eine Garantie von 2 Jahren ab Auslieferungsdatum gemäß den nachfolgenden Bedingungen: Die Garantiebedingungen gelten für Staaten der Europäischen Union. Für andere Länder gelten jeweils besondere Bedingungen. Die Rechte aus dieser Garantie sind nicht auf Dritte übertragbar und beziehen sich immer auf ein konkretes Projekt. Alle Ersatzteile incl. Übernahme der Verpackung und Transportkosten werden während der Garantiezeit kostenlos geliefert. Eine Instandsetzung im Werk oder beim Kunden erfolgt ohne Berechnung. Von der Garantie ausgenommen sind: Schäden durch normale Abnutzung (Verschleiß), wie z.B. bei Rollen, Bezugsstoffen, Gasfedern, Oberflächen, Tischkanten; Mängel durch nicht bestimmungsgemäßen Einsatz; Mängel durch unsachgemäße Behandlung oder durch Nichtbeachten der Bedienungsanleitung; Mängel aufgrund extremer klimatischer Bedingungen oder nicht üblicher Umgebungseinflüsse (z.B. Säure, Nässe); Mängel aufgrund unsachgemäßer Eingriffe oder Wartung durch nicht fachkundige Personen; Mängel bei vom Kunden beigestellten Materialien; Mängel aufgrund gewünschter Abweichungen von der Serienausführung eines Produktes sowie Schäden aufgrund vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verwenders. Die Garantie gilt für eine gebrauchsübliche industrielle Nutzung, d.h. 8 Stunden/Tag bei 220 Arbeitstagen jährlich. Bei Mehrschichtbetrieb oder ganzjähriger 24- Stunden/Tag-Nutzung reduziert sich die Garantiezeit entsprechend. Die Garantie wird nicht unterbrochen oder gehemmt, wenn eine Serviceleistung erbracht wird. Minderung des Kaufpreises oder Wandlung des Kaufvertrages kann nur verlangt werden, wenn die geschuldete Instandsetzung endgültig fehlgeschlagen ist oder unzumutbar verzögert wird. Ansprüche auf Schadensersatz wegen mangelhafter Instandsetzung bestehen nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei Beanstandungen bitten wir um folgende Angaben: Schadens- oder Mängelbeschreibung, Modellbezeichnung, Modell-Nr., AB-Nr, Herstellungsdatum und ggf. um Zusendung des Rechnungsbeleges. Die Angaben über die Stuhl/Tischmodelle sind an jedem Produkt durch Etikett an der Unterseite des Stuhles/Tisches erkennbar. Nach Ablauf der Garantiezeit berechnen wir für die Behebung von Mängeln die Arbeitskosten, die Materialkosten und eine anteilige Fahrtkostenpauschale.
12. Haftung:
Sämtliche Schadenersatzansprüche – auch Schadenersatzansprüche gemäß § 1168a ABGB oder in Folge der durchgeführten Montage – sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt ein Jahr ab Gefahrenübergang. Die Haftung für entgangenen Gewinn, Folgeschäden oder für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Der Käufer verpflichtet sich, selbständige Werbeaussagen gegenüber dem Endverbraucher, die Haftungsfolgen für unser Unternehmen nach sich ziehen würden, zu unterlassen.
13. Geringfügige Abweichungen, Sonderanfertigungen:
Geringfügige materialbedingte Abweichungen von der Bestellung zugrundeliegenden Abbildungen oder Beschreibungen in Katalogen, Mustern und Schaustücken, insbesondere Farb- und Maserungsabweichungen bei Holz und Stoffen, Modelländerungen, Maß- und Farbabweichungen werden vorbehalten und berechtigen zu keinen Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen des Kunden. Bei Sonderbeizen abweichend von unserer Farbtonkarte sind uns vom Kunden als Farbmuster Holztafeln im Format von ca. 10x10 cm zur Verfügung zu stellen. Auf den Tafeln ist zu vermerken, welche Seite als Farbmuster dienen soll. Die Sonderbeizung kann nur durchgeführt werden, wenn das Muster keine durch die Maserung bedingten Farbunterschiede aufweist. Für Sonderbeizen wird ein Mehrpreis verrechnet. Bei beigestelltem Stoff ist deutlich die Vorderseite des Stoffes zu kennzeichnen. Bei gemusterten Stoffen ist auch darauf hinzuweisen, wie der Stoff zu verarbeiten ist (z.B. "Streifen längs", "Streifen quer"). Andernfalls werden die Stoffe nach unserem Ermessen verarbeitet. Bei Lederverarbeitung sind typische Merkmale der Lederhaut, wie Risse, Insektenstiche oder Falten etc., ebenso wie Farb-Abweichungen oder Faltenbildung durch die natürliche Dehnfähigkeit des Leders, kein Grund zur Beanstandung. Wird Ledermaterial vom Kunden beigestellt, sind Häute von mindestens 5,50 m² zu liefern. Die Stoffe und Lederhäute sind vom Kunden gerollt zu liefern. Für die Qualität beigestellter Stoffe und Lederhäute übernimmt unser Unternehmen keine Haftung.
14. Produkthaftung:
Regressforderungen im Sinne des § 12 PHG sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. Der Käufer verpflichtet sich, die unseren Produkten beiliegenden Gebrauchsanweisungen, Verwendungs-, Verarbeitungs- und Montagehinweise dem Endverbraucher auszuhändigen.
15. Urheberrecht:
Die von unserem Unternehmen hergestellten Entwürfe, Modelle, Formen, Vorlagen, Zeichnungen, Skizzen, Abbildungen, Musterbücher und andere Muster bleiben stets im geistigen Eigentum unseres Unternehmens. Der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.
16. Öffentliche Auftraggeber:
Im Falle öffentlicher Ausschreibungen gelten die vorliegenden AGB nur in dem Umfang, in dem sie der Ausschreibung nicht widersprechen.
17. Sonstige Bestimmungen:
Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes ist ausdrücklich ausgeschlossen. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz unseres Büros in Wien. Als Gerichtsstand hinsichtlich unseres Unternehmens mit dem Sitz in Wien wird das sachlich zuständige Gericht in Wien vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter Zugrundelegung dieser Bedingungen geschlossenen Verträge nicht. Anstelle der unwirksamen Klausel soll eine andere treten, die wirksam ist und die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Alle Vereinbarungen – auch Abänderungen und Ergänzungen – bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch unser Unternehmen. Mündliche Abreden sind unwirksam.